Wissen · Einkommen · 7 Min. Lesezeit

Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung: Wo liegt der Unterschied?

Beide Begriffe klingen ähnlich, folgen aber völlig unterschiedlichen Regeln. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fragt, ob Sie überhaupt noch arbeiten können. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung fragt, ob Sie Ihren eigenen Beruf noch ausüben können. Dieser Ratgeber erklärt die Maßstäbe, Voraussetzungen und typischen Lücken.

Eberbach · Mosbach · Beratung auch per Video

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Anderer Maßstab

Erwerbsminderung bewertet jede Tätigkeit am Arbeitsmarkt, Berufsunfähigkeit Ihren konkreten Beruf.

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Kein Berufsschutz

Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat keinen gesetzlichen Schutz für den erlernten Beruf mehr.

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Bedingungen zählen

Verweisung, Prognosezeitraum und Nachversicherung entscheiden über die Qualität eines BU-Vertrags.

Zwei Begriffe, zwei Maßstäbe

Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente prüft die Deutsche Rentenversicherung, wie viele Stunden Sie täglich noch irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können. Ihr erlernter Beruf, Ihr bisheriges Einkommen und Ihre Qualifikation spielen dabei grundsätzlich keine Rolle.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung setzt dagegen bei Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf an – so, wie er konkret ausgestaltet war. Eine Chirurgin, die wegen einer Handverletzung nicht mehr operieren kann, ist möglicherweise berufsunfähig, obwohl sie gesetzlich als voll erwerbsfähig gilt, weil sie theoretisch noch am Empfang arbeiten könnte.

So funktioniert die gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert. Bei drei bis unter sechs Stunden besteht in der Regel nur Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente, die etwa halb so hoch ist. Wer sechs Stunden oder mehr schafft, erhält nichts – unabhängig davon, ob ein passender Arbeitsplatz existiert.

Zusätzlich müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein: in der Regel mindestens fünf Jahre Versicherungszeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Berufseinsteiger, Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht und Menschen mit längeren Lücken stehen deshalb oft ohne Anspruch da.

Was ein guter BU-Vertrag regelt

Üblich ist eine Leistung, wenn Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können. Die Qualität eines Vertrags zeigt sich aber in den Details, die im Leistungsfall den Ausschlag geben.

  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf
  • Rückwirkende Leistung, wenn die Berufsunfähigkeit verspätet gemeldet wird
  • Nachversicherungsgarantien bei Heirat, Geburt oder Gehaltssprung
  • Eine Dynamik, damit die Rente mit den Lebenshaltungskosten mitwächst
  • Eine Laufzeit möglichst bis zum geplanten Rentenbeginn

Die vereinbarte Rente sollte so bemessen sein, dass Sie Ihre laufenden Kosten auch ohne Arbeitseinkommen tragen können.

Alternativen, wenn eine BU nicht möglich ist

Nicht jeder erhält eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu tragbaren Bedingungen – etwa wegen Vorerkrankungen oder eines körperlich belastenden Berufs. Dann lohnt sich der Blick auf andere Formen der Einkommensabsicherung, die enger gefasst sind, aber eine wichtige Grundlage bieten können.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet nach einem ähnlichen Maßstab wie die gesetzliche Rente, schließt aber die finanzielle Lücke. Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt, wenn bestimmte Fähigkeiten wie Sehen, Gehen oder der Gebrauch der Hände verloren gehen. Eine Dread-Disease-Versicherung leistet einmalig bei schweren Erkrankungen. Welche Lösung passt, hängt von Beruf, Gesundheit und Budget ab.

Gesundheitsfragen ehrlich und vollständig beantworten

Beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung fragt der Versicherer nach Ihrer Gesundheit, meist für die letzten fünf bis zehn Jahre. Diese Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Werden Angaben vergessen oder beschönigt, kann der Versicherer im Leistungsfall unter Umständen vom Vertrag zurücktreten – genau dann, wenn Sie ihn brauchen.

Bei Vorerkrankungen hilft eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern. So erfahren Sie vorab, zu welchen Bedingungen ein Vertrag möglich wäre, ohne dass eine Ablehnung gespeichert wird. Grundsätzlich gilt: Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto günstiger und einfacher wird es.

Fragen & Antworten

Gut zu wissen. Klar beantwortet.

Häufige Fragen zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Ihren persönlichen Bedarf rechnen wir gern mit Ihnen durch.

Kann ich Erwerbsminderungsrente und BU-Rente gleichzeitig bekommen?

Ja. Die private Berufsunfähigkeitsrente wird in der Regel nicht auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angerechnet. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und können nebeneinander bestehen.

Wie hoch ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente?

Das hängt von Ihren bisherigen Beiträgen ab. Die Höhe steht in Ihrer jährlichen Renteninformation. Häufig liegt die volle Erwerbsminderungsrente deutlich unter dem bisherigen Nettoeinkommen, die teilweise Rente nur bei etwa der Hälfte davon.

Was bedeutet abstrakte Verweisung?

Der Versicherer könnte Sie auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie mit Ihrer Ausbildung und Erfahrung theoretisch ausüben könnten – auch wenn Sie ihn tatsächlich nicht ausüben. Gute Verträge verzichten auf diese Möglichkeit.

Bis zu welchem Alter sollte eine BU laufen?

Idealerweise bis zum geplanten Rentenbeginn, also meist bis 67. Endet der Vertrag früher, entsteht in den letzten Berufsjahren eine Lücke – gerade dann, wenn das Risiko einer Erkrankung am höchsten ist.

Persönlich beraten

Wie gut ist Ihr Einkommen abgesichert?

Wir prüfen Ihren gesetzlichen Anspruch, vergleichen BU-Bedingungen von zahlreichen Versicherern und stellen bei Vorerkrankungen anonyme Risikovoranfragen. Erstberatung und Vertragscheck sind kostenfrei.

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