Wissen · Beamte · 7 Min. Lesezeit
Was Beamte anders absichern müssen.
Für Beamtinnen und Beamte gelten eigene Regeln: Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, der Dienstherr sorgt im Alter und bei Dienstunfähigkeit vor – aber nicht in jeder Phase gleich gut. Dieser Ratgeber erklärt, worauf es bei Krankenversicherung, Dienstunfähigkeit und dem Start ins Beamtenverhältnis ankommt.
Eberbach · Mosbach · Beratung auch per Video
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Beihilfe plus Restkosten
Der Dienstherr trägt einen Teil der Krankheitskosten, den Rest sichern Sie beihilfekonform privat ab.
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Öffnungsaktion nutzen
In den ersten sechs Monaten nach Verbeamtung erleichtern viele Versicherer den Zugang zur PKV.
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Lücke in jungen Jahren
Auf Widerruf oder Probe besteht bei Dienstunfähigkeit oft kaum Anspruch auf Ruhegehalt.
Beihilfe: der Dienstherr zahlt mit
Beamte erhalten im Krankheitsfall Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Sie deckt einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten ab, der sich nach Bundesland, Familienstand und Zahl der Kinder richtet. Beim Bund und in vielen Ländern liegt der Satz für aktive Beamte bei 50 Prozent, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand meist bei 70 Prozent, für Kinder bei 80 Prozent.
Den verbleibenden Anteil sichern Beamte in der Regel über einen beihilfekonformen Tarif der privaten Krankenversicherung ab. Dieser Restkostentarif ist genau auf den Beihilfesatz abgestimmt und muss bei jeder Änderung, etwa durch Kinder oder Pensionierung, angepasst werden.
Private Krankenversicherung und Öffnungsaktion
Weil die Beihilfe einen großen Teil der Kosten trägt, ist die private Restkostenversicherung für Beamte meist deutlich günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung, in der sie den vollen Beitrag allein zahlen müssten. Allerdings stellt die PKV beim Antrag Gesundheitsfragen.
Für Beamte mit Vorerkrankungen gibt es die Öffnungsaktion vieler privater Krankenversicherer. Wer sich innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung versichert, wird nicht abgelehnt und zahlt höchstens einen begrenzten Risikozuschlag von 30 Prozent. Leistungsausschlüsse gibt es dabei nicht. Diese Frist sollten Sie unbedingt im Blick behalten.
Pauschale Beihilfe: eine Alternative mit Folgen
Einige Bundesländer bieten eine pauschale Beihilfe an. Statt individueller Beihilfe übernimmt der Dienstherr dann einen Teil des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zu einer privaten Vollversicherung. Das kann für Beamte mit erheblichen Vorerkrankungen oder großen Familien interessant sein.
Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich und gilt für das gesamte weitere Berufsleben. Ein späterer Wechsel des Dienstherrn in ein Land ohne pauschale Beihilfe kann zu Nachteilen führen. Vergleichen Sie deshalb beide Wege langfristig – inklusive Familienplanung, Teilzeit und der Kosten im Ruhestand.
Dienstunfähigkeit: die Lücke am Anfang
Werden Beamte dauerhaft dienstunfähig, erhalten sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Ruhegehalt. In der Regel ist dafür aber eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren nötig. Beamte auf Widerruf, etwa Anwärter und Referendare, sowie viele Beamte auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall meist entlassen und lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Die daraus resultierenden Ansprüche sind oft sehr gering. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke. Wichtig ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, nach der der Versicherer die Entscheidung des Dienstherrn anerkennt – und zwar auch für Beamte auf Widerruf und auf Probe.
Der richtige Zeitpunkt: Anwärterzeit und Familie
Die günstigste Phase für die Absicherung ist meist der Start ins Beamtenverhältnis. Gesundheit und Eintrittsalter wirken sich positiv auf den Beitrag aus, und die Öffnungsaktion bietet einen erleichterten Zugang zur Krankenversicherung. Viele Versicherer bieten zudem spezielle Anwärtertarife an, die später ohne neue Gesundheitsprüfung umgestellt werden.
Im weiteren Verlauf sollten Sie Ihre Absicherung bei jeder Veränderung überprüfen: Heirat, Geburt eines Kindes, Teilzeit, Beförderung oder ein Wechsel des Dienstherrn. Jede dieser Veränderungen kann den Beihilfesatz, die Höhe der Versorgung und damit den notwendigen privaten Schutz verändern.
Weiterführende Informationen
Fragen & Antworten
Gut zu wissen. Klar beantwortet.
Häufige Fragen von Beamtinnen, Beamten und Anwärtern. Die Regeln Ihres Bundeslandes klären wir gern persönlich.
Müssen Beamte sich privat krankenversichern?
Nein, aber für die meisten ist es finanziell sinnvoll. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Beamte ohne pauschale Beihilfe den vollen Beitrag allein. Mit Beihilfe und privatem Restkostentarif ist der Schutz meist deutlich günstiger.
Was passiert mit der Beihilfe im Ruhestand?
Pensionäre behalten ihren Anspruch auf Beihilfe, in der Regel mit einem höheren Bemessungssatz von meist 70 Prozent. Der private Restkostentarif wird entsprechend reduziert, was den Beitrag im Alter entlastet.
Brauchen Beamte auf Lebenszeit noch eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Das hängt von der Höhe des Ruhegehalts ab. In den ersten Dienstjahren ist die Versorgung oft niedrig, später steigt sie. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann so gestaltet werden, dass sie mit wachsender Versorgung sinkt oder endet.
Gilt die Öffnungsaktion auch für Familienangehörige?
Ja, auch berücksichtigungsfähige Angehörige wie Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen über die Öffnungsaktion versichert werden. Dafür gelten eigene Fristen, etwa nach Heirat oder Geburt. Die Details sollten rechtzeitig vor Fristablauf geprüft werden.
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Persönlich beraten
Beamtenstatus verstanden, Absicherung passend.
Wir kennen die Beihilferegeln der Bundesländer, die Fristen der Öffnungsaktion und die Unterschiede bei Dienstunfähigkeitsklauseln. Gerade zum Start ins Beamtenverhältnis lohnt sich ein Gespräch – kostenfrei.
