Finanzberatung

Vermögenswirksame Leistungen: Verschenken Sie kein Geld beim Vermögensaufbau.

Wussten Sie, dass sich Ihr Arbeitgeber möglicherweise jeden Monat an Ihrem Vermögensaufbau beteiligt? Viele Arbeitnehmer haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen – nutzen diese Möglichkeit aber nicht oder wissen gar nicht, welche Vorteile ihnen dadurch entstehen können. Je nach Vereinbarung zahlt Ihr Arbeitgeber beispielsweise 40 Euro monatlich in einen geeigneten Sparvertrag ein. Das sind 480 Euro im Jahr, die Sie für Ihren Vermögensaufbau nutzen können. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt Sie zusätzlich der Staat mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Doch welche Anlageform lohnt sich wirklich? Ist ein VL-Fondssparplan sinnvoller als ein Bausparvertrag? Und wie erhalten Sie die mögliche staatliche Förderung? Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu prüfen, passende VL-Verträge zu vergleichen und die Möglichkeiten für Ihren langfristigen Vermögensaufbau sinnvoll zu nutzen.

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Arbeitgeberzuschuss sinnvoll nutzen

Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag beteiligt sich Ihr Arbeitgeber an Ihrem Vermögensaufbau. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Leistungen sinnvoll einsetzen können.

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Staatliche Förderung zusätzlich sichern

Mit der Arbeitnehmersparzulage können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliches Geld vom Staat erhalten. Wir prüfen, ob Sie förderberechtigt sind.

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Mehr aus Ihren vermögenswirksamen Leistungen machen

Ob Fondssparplan, ETF oder Bausparvertrag: Wir vergleichen geeignete Möglichkeiten und helfen Ihnen, eine Lösung zu finden, die zu Ihren finanziellen Zielen passt.

Was sind vermögenswirksame Leistungen und wie funktionieren sie?

Stellen Sie sich vor, Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen zusätzlich zu Ihrem vereinbarten Gehalt jeden Monat einen Betrag für den Vermögensaufbau.

Sie können dieses Geld in einen passenden Sparvertrag investieren und sich damit über die Jahre ein zusätzliches Vermögen aufbauen.

Genau das ermöglichen vermögenswirksame Leistungen, kurz VL.

Viele Arbeitgeber beteiligen sich mit einem monatlichen Zuschuss. Häufig liegen diese Leistungen zwischen rund 6 und 40 Euro monatlich, abhängig von der jeweiligen Vereinbarung. Auch höhere Beträge sind grundsätzlich möglich.

Ob Sie einen Anspruch haben und wie hoch dieser ausfällt, ergibt sich beispielsweise aus:

  • Ihrem Arbeitsvertrag
  • Einem geltenden Tarifvertrag
  • Einer Betriebsvereinbarung
  • Einer individuellen Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber

Wichtig: Nicht jeder Arbeitgeber zahlt automatisch vermögenswirksame Leistungen.

Wie läuft das VL-Sparen ab?

Der Ablauf ist grundsätzlich einfach:

Schritt 1 – Arbeitgeberzuschuss prüfen

Sie erkundigen sich, ob und in welcher Höhe Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen anbietet.

Schritt 2 – Passenden VL-Vertrag auswählen

Sie entscheiden sich für eine geeignete Anlageform, beispielsweise einen VL-Fondssparplan oder einen Bausparvertrag.

Schritt 3 – Arbeitgeber informieren

Sie übermitteln Ihrem Arbeitgeber die erforderlichen Vertrags- und Zahlungsdaten.

Schritt 4 – Monatlich Vermögen aufbauen

Ihr Arbeitgeber überweist die vereinbarten VL-Beträge direkt in den Sparvertrag. Je nach Vereinbarung können Sie die Sparrate aus Ihrem Gehalt aufstocken.

Unser Tipp: Auch kleinere monatliche Arbeitgeberleistungen können über mehrere Jahre einen Beitrag zum Vermögensaufbau leisten.

Wir unterstützen Sie dabei, eine passende Lösung zu finden und die notwendigen Schritte einzuleiten.

VL-Fondssparplan, ETF oder Bausparvertrag: Was lohnt sich mehr?

Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen erhalten, stehen Ihnen verschiedene Anlagemöglichkeiten zur Verfügung.

Doch nicht jede Sparform bietet die gleichen Renditechancen, Risiken und Kosten.

Deshalb sollte die Entscheidung nicht ausschließlich anhand einer möglichen staatlichen Förderung getroffen werden.

VL-Fondssparplan – langfristig in den Kapitalmarkt investieren

Mit einem geeigneten Fondssparplan können vermögenswirksame Leistungen beispielsweise in Aktienfonds oder bestimmte ETFs investiert werden.

Dadurch können Sie an der Entwicklung verschiedener Unternehmen und Märkte teilhaben.

Vorteile können sein:

  • Langfristige Renditechancen
  • Vermögensaufbau mit regelmäßigen Einzahlungen
  • Je nach Fonds eine breite Risikostreuung
  • Mögliche staatliche Arbeitnehmersparzulage

Allerdings unterliegen Investmentfonds und ETFs Kursschwankungen und können Verluste verursachen.

Auch ist nicht jeder Fonds oder ETF automatisch für das geförderte VL-Sparen geeignet.

VL-Bausparvertrag – Vermögensaufbau mit Immobilienbezug

Ein Bausparvertrag kann insbesondere dann interessant sein, wenn Sie langfristig wohnwirtschaftliche Ziele verfolgen oder eine bestimmte Sparform mit den entsprechenden Vertragsbedingungen wünschen.

Je nach Tarif stehen unterschiedliche Guthabenzinsen, Kosten und Darlehensbedingungen zur Verfügung.

Auch hier kann unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung möglich sein.

VL-Banksparplan – eine weitere Möglichkeit

Bestimmte Banksparpläne können ebenfalls für vermögenswirksame Leistungen genutzt werden.

Je nach Anbieter unterscheiden sich Zinsen, Laufzeiten und Konditionen.

Wichtig: Ein klassischer VL-Banksparplan ist nicht über die Arbeitnehmersparzulage förderfähig.

Welche Sparform ist die richtige?

Das hängt insbesondere von Ihren finanziellen Zielen, Ihrer Risikobereitschaft und dem gewünschten Anlagehorizont ab.

Wer langfristig Chancen am Aktienmarkt nutzen möchte, hat möglicherweise andere Anforderungen als jemand, der möglichst geringe Wertschwankungen bevorzugt.

Unser Tipp: Ein vermeintlich attraktiver Arbeitgeberzuschuss sollte nicht durch unnötig hohe Vertragskosten oder eine unpassende Anlageform aufgezehrt werden.

Wir vergleichen geeignete VL-Anlagen und zeigen Ihnen verständlich die jeweiligen Vor- und Nachteile.

Wie hoch ist die staatliche Förderung bei vermögenswirksamen Leistungen?

Neben einem möglichen Arbeitgeberzuschuss bietet der Staat unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Förderung an.

Diese nennt sich Arbeitnehmersparzulage.

Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt insbesondere von der gewählten Anlageform und Ihrem zu versteuernden Einkommen ab.

Staatliche Förderung für VL-Fondssparpläne

Bei geeigneten Beteiligungsanlagen, beispielsweise bestimmten Aktienfondssparplänen, beträgt die Arbeitnehmersparzulage:

  • 20 % der förderfähigen Einzahlungen
  • Maximal 400 Euro förderfähige Einzahlungen pro Jahr
  • Daraus ergeben sich maximal 80 Euro staatliche Zulage jährlich pro berechtigter Person

Staatliche Förderung für VL-Bausparverträge

Für bestimmte wohnwirtschaftliche Anlagen gilt:

  • 9 % der förderfähigen Einzahlungen
  • Maximal 470 Euro förderfähige Einzahlungen pro Jahr
  • Daraus ergeben sich maximal 42,30 Euro staatliche Zulage jährlich pro berechtigter Person

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können die Förderungen für beide Anlagearten nebeneinander genutzt werden.

Damit sind insgesamt bis zu 122,30 Euro Arbeitnehmersparzulage pro Jahr und berechtigter Person möglich.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Für die Arbeitnehmersparzulage gelten derzeit folgende Einkommensgrenzen:

  • Einzelveranlagung: 40.000 Euro
  • Zusammenveranlagung: 80.000 Euro

Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen, nicht Ihr Bruttogehalt.

Deshalb können unter Umständen auch Arbeitnehmer förderberechtigt sein, deren Bruttoeinkommen über diesen Beträgen liegt.

Wie erhalten Sie die staatliche Zulage?

Die Arbeitnehmersparzulage wird über das steuerliche Antragsverfahren beantragt, üblicherweise mit der Einkommensteuererklärung.

Für die Auszahlung gelten bei den jeweiligen Anlageformen bestimmte Sperr- und Bindungsfristen.

Eine vorzeitige Verfügung kann dazu führen, dass die staatliche Förderung entfällt.

Wichtig: Die genannten Förderbeträge sind gesetzliche Höchstwerte. Ob und in welcher Höhe Sie tatsächlich eine Zulage erhalten, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen und den förderfähigen Einzahlungen ab.

Wir prüfen mit Ihnen die relevanten Voraussetzungen und helfen Ihnen, eine geeignete Anlageform auszuwählen.

Vermögenswirksame Leistungen vergleichen: Welcher VL-Vertrag passt zu Ihnen?

Viele Arbeitnehmer nutzen ihre vermögenswirksamen Leistungen gar nicht oder haben vor Jahren einen Vertrag abgeschlossen, dessen Konditionen sie seitdem nicht überprüft haben.

Dabei können sich Sparformen hinsichtlich Kosten, Renditechancen und Risiken erheblich unterscheiden.

Deshalb lohnt es sich, genauer hinzuschauen, bevor Sie sich für einen VL-Vertrag entscheiden.

Bei Ihrer persönlichen Beratung prüfen wir insbesondere:

  • Zahlt Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen?
  • Wie hoch ist Ihr monatlicher Arbeitgeberzuschuss?
  • Können Sie eine staatliche Arbeitnehmersparzulage erhalten?
  • Ist ein VL-Fondssparplan oder ein Bausparvertrag sinnvoll?
  • Welche Fonds und ETFs kommen infrage?
  • Welche Vertrags- und Depotkosten entstehen?
  • Welche Laufzeiten und Sperrfristen gelten?
  • Können Sie Ihren VL-Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel fortführen?

Auch bestehende VL-Verträge überprüfen wir gerne.

Vielleicht besparen Sie bereits seit Jahren einen Bausparvertrag oder einen Fonds und möchten wissen, ob die bestehende Lösung noch zu Ihrer Situation passt.

Wir prüfen die Konditionen und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf.

Ein Wechsel ist allerdings nicht immer sinnvoll. Bestehende Vertragsbedingungen, Kosten und mögliche Auswirkungen auf Förderansprüche müssen berücksichtigt werden.

Warum sich eine persönliche VL-Beratung lohnen kann

Nicht jeder Arbeitnehmer benötigt die gleiche Sparform.

Wer bereits ein Wertpapierdepot besitzt und langfristig Vermögen aufbauen möchte, kann andere Ziele verfolgen als jemand, der in einigen Jahren eine Immobilie erwerben möchte.

Als Finanzberater in Mosbach und Eberbach helfen wir Ihnen, eine passende Lösung für Ihre vermögenswirksamen Leistungen zu finden.

Unser Ziel: Arbeitgeberleistungen und mögliche staatliche Förderungen sinnvoll nutzen – mit einer Geldanlage, die zu Ihren persönlichen Zielen passt.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen

Antworten zu Arbeitgeberzuschüssen, ETF-Sparplänen, staatlicher Förderung und Arbeitgeberwechsel.

Wie viel vermögenswirksame Leistungen zahlt mein Arbeitgeber?

Das hängt von Ihrem Arbeitsvertrag, einem möglichen Tarifvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung ab. Häufig liegen Arbeitgeberzuschüsse zwischen rund 6 und 40 Euro im Monat. Andere Beträge sind jedoch möglich, und nicht jeder Arbeitnehmer hat automatisch einen Anspruch. Wir empfehlen, zunächst bei Ihrem Arbeitgeber nachzufragen.

Kann ich vermögenswirksame Leistungen in einen ETF investieren?

Ja, bestimmte ETFs können im Rahmen geeigneter VL-Fondssparpläne genutzt werden. Entscheidend ist, dass der jeweilige Anbieter einen entsprechenden VL-Vertrag anbietet. Nicht jeder ETF oder Sparplan erfüllt automatisch die Voraussetzungen für die staatliche Arbeitnehmersparzulage. Wir prüfen passende Möglichkeiten und vergleichen deren Kosten und Risiken.

Bekomme ich die Arbeitnehmersparzulage auch bei einem höheren Gehalt?

Entscheidend ist Ihr zu versteuerndes Einkommen und nicht Ihr Bruttogehalt. Derzeit liegt die maßgebliche Grenze bei 40.000 Euro beziehungsweise 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Ob Sie Anspruch auf die Förderung haben, hängt außerdem von der gewählten Anlageform und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Was passiert mit meinem VL-Vertrag, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Ein bestehender VL-Vertrag kann häufig weitergeführt werden. Ob der neue Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt und wie hoch dieser ausfällt, hängt von dessen Vereinbarungen ab. Die erforderlichen Zahlungsdaten müssen dem neuen Arbeitgeber mitgeteilt werden. Auch die weitere Besparung des Vertrags sollte geklärt werden.

Persönlich beraten

Warum auf zusätzliches Geld verzichten, wenn Sie damit Vermögen aufbauen können?

Vermögenswirksame Leistungen sind eine Möglichkeit, Ihren langfristigen Vermögensaufbau durch Ihren Arbeitgeber und gegebenenfalls den Staat unterstützen zu lassen. Ob Fondssparplan, ETF oder Bausparvertrag: Entscheidend ist, dass Sie die Möglichkeiten kennen und eine passende Sparform auswählen. Wir prüfen Ihre Ansprüche, vergleichen geeignete VL-Verträge und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Persönlich in Mosbach und Eberbach oder bequem per Videoberatung.

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