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Was tun, wenn ein Schaden eingetreten ist?

Ob Wasserschaden, Einbruch oder ein Missgeschick bei Freunden: In den ersten Stunden nach einem Schaden entscheidet sich oft, wie reibungslos die Regulierung verläuft. Dieser Ratgeber zeigt die wichtigsten Schritte – von der Sicherung über die Dokumentation bis zur Meldung bei der Versicherung.

Eberbach · Mosbach · Beratung auch per Video

01

Erst sichern

Menschen schützen und weiteren Schaden begrenzen, soweit das gefahrlos möglich ist.

02

Dann dokumentieren

Fotos, Zeitpunkte, Beteiligte und Belege festhalten, bevor aufgeräumt wird.

03

Schnell melden

Den Schaden unverzüglich melden – wir übernehmen die Korrespondenz mit dem Versicherer.

Zuerst: Sicherheit und Schadenminderung

Bei einem Schaden geht die eigene Sicherheit immer vor. Rufen Sie bei Verletzten, Brand oder Gefahr sofort Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei. Erst wenn niemand mehr gefährdet ist, kümmern Sie sich um die Sachen.

Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten, soweit das zumutbar ist. Drehen Sie bei einem Wasserschaden den Hauptwasserhahn zu, decken Sie ein beschädigtes Dach provisorisch ab oder sichern Sie eine aufgebrochene Tür. Die Kosten für solche notwendigen Sofortmaßnahmen werden in der Regel mit übernommen. Bewahren Sie die Rechnungen dafür auf.

Den Schaden lückenlos dokumentieren

Eine gute Dokumentation ist die halbe Regulierung. Fotografieren oder filmen Sie den Schaden aus mehreren Perspektiven, bevor Sie aufräumen oder reparieren lassen – sowohl die Übersicht als auch Details. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, den genauen Ablauf und die Namen und Kontaktdaten von Beteiligten und Zeugen.

  • Fotos und Videos vom Schadenort und den betroffenen Gegenständen
  • Kaufbelege, Rechnungen, Garantiescheine oder Kontoauszüge
  • Beschädigte Gegenstände aufbewahren, bis der Versicherer zustimmt
  • Bei Verkehrsunfällen den Europäischen Unfallbericht ausfüllen

Entsorgen Sie beschädigte Sachen nicht vorschnell. Der Versicherer oder ein Gutachter möchte sie unter Umständen noch begutachten.

Polizei, Stehlgutliste und besondere Fälle

Bei Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Raub muss der Schaden unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Reichen Sie anschließend eine vollständige Liste der gestohlenen Gegenstände sowohl bei der Polizei als auch beim Versicherer ein. Diese sogenannte Stehlgutliste sollte möglichst genau sein und Wert sowie Anschaffungszeitpunkt enthalten.

Bei Leitungswasserschäden sollte die Ursache zügig durch einen Fachbetrieb gefunden werden, um Folgeschäden durch Feuchtigkeit und Schimmel zu vermeiden. Bei Sturm und Hagel helfen Wetterdaten zum Schadenzeitpunkt. In der Unfallversicherung gelten oft besondere Fristen, etwa für die ärztliche Feststellung einer dauerhaften Beeinträchtigung.

Haftpflichtschaden: Vorsicht mit Zusagen

Haben Sie einem anderen einen Schaden zugefügt, ist es menschlich, sich zu entschuldigen und schnelle Hilfe anzubieten. Halten Sie den Sachverhalt fest und tauschen Sie Kontaktdaten aus. Verzichten Sie aber auf verbindliche Zusagen, wer den Schaden in welcher Höhe bezahlt.

Ob und in welchem Umfang Sie rechtlich haften, prüft Ihre Haftpflichtversicherung. Sie ist an Ihre persönliche Zusage nicht gebunden und kann unberechtigte Forderungen abwehren. Leiten Sie Schreiben, Rechnungen oder Anwaltspost des Geschädigten möglichst unverändert und zeitnah weiter, damit keine Fristen versäumt werden.

Melden – und was wir für Sie übernehmen

Melden Sie den Schaden unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Viele Verträge enthalten Obliegenheiten zur Meldung und Mitwirkung, deren Verletzung die Leistung kürzen kann. Eine schnelle Meldung beschleunigt außerdem die Regulierung.

Als Ihr Makler sind wir Ihr erster Ansprechpartner. Wir melden den Schaden beim Versicherer, prüfen die Deckung, stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab und begleiten die Korrespondenz bis zur Auszahlung. Über unser Formular zur Schadensmeldung können Sie uns die wichtigsten Informationen und Fotos direkt online senden. Unsere Unterstützung ersetzt keine Notfallhilfe und keine anwaltliche Prüfung von Fristen.

Weiterführende Informationen

Fragen & Antworten

Gut zu wissen. Klar beantwortet.

Häufige Fragen rund um die Schadenmeldung. Im konkreten Fall erreichen Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Formular.

Wie schnell muss ich einen Schaden melden?

Unverzüglich, also so schnell, wie es Ihnen ohne schuldhaftes Zögern möglich ist. Für bestimmte Fälle, etwa Einbruch oder Unfall, enthalten die Bedingungen zusätzliche Fristen. Im Zweifel melden Sie lieber früher als später.

Darf ich schon reparieren lassen, bevor der Versicherer zugestimmt hat?

Notwendige Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung dürfen und sollen Sie veranlassen. Größere Reparaturen oder die Entsorgung beschädigter Gegenstände sollten Sie dagegen vorher mit dem Versicherer abstimmen, damit der Schaden noch begutachtet werden kann.

Was passiert, wenn ich keine Kaufbelege mehr habe?

Fehlende Belege führen nicht automatisch zur Ablehnung. Auch Fotos, Kontoauszüge, Bestellbestätigungen, Garantiekarten oder Zeugen können den Besitz und Wert belegen. Es lohnt sich, wertvolle Gegenstände vorsorglich zu fotografieren.

Steigt nach einem Schaden mein Beitrag?

Das hängt von der Versicherungsart und den Bedingungen ab. In der Kfz-Versicherung wirkt sich ein Schaden auf die Schadenfreiheitsklasse aus. In anderen Sparten können mehrere Schäden zu Anpassungen oder einer Kündigung durch den Versicherer führen. Wir beraten Sie, ob sich eine Meldung im Einzelfall lohnt.

Schaden melden

Ein Schaden ist passiert? Wir kümmern uns.

Senden Sie uns die wichtigsten Angaben und Fotos über das Online-Formular oder rufen Sie uns an. Wir übernehmen Meldung, Deckungsprüfung und Korrespondenz mit dem Versicherer.

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