Ratgeber · 14.01.2026
Rentenlücke 2026: Was sich für Sparer ändert
Neue Beitragsbemessungsgrenzen, neue Förderhöchstbeträge – und was das für Ihre Altersvorsorge bedeutet.

Rentenlücke 2026: Was sich für Sparer ändert
Neue Beitragsbemessungsgrenzen, neue Förderhöchstbeträge – und was das für Ihre Altersvorsorge bedeutet.
Zum Jahreswechsel wurden die Beitragsbemessungsgrenzen und die steuerlichen Höchstbeträge für Altersvorsorgebeiträge erneut angehoben. Für Selbständige mit Basisrente und für Angestellte mit betrieblicher Altersvorsorge bedeutet das zusätzlichen steuerlich geförderten Spielraum.
Gleichzeitig bleibt das Rentenniveau unter Druck. Wer seine Vorsorge vor mehr als fünf Jahren abgeschlossen und seitdem nicht angepasst hat, spart in vielen Fällen an einer Zielrente, die inflationsbereinigt deutlich weniger wert ist als gedacht.
Unser Rat: einmal jährlich die Standmitteilung prüfen, die Beitragsdynamik bewusst wählen – und die Rentenlücke einmal konkret ausrechnen, statt sie zu schätzen.
Selbst ausprobieren
Aus einer vagen Rentenlücke wird ein konkreter Betrag.
Budget und erwartete Einnahmen gehören in dieselbe Rechnung. Mit diesen frei veränderbaren Beispielwerten wird sichtbar, wie gesetzliche Rente und zusätzliche Nettoeinkünfte zusammenspielen.
Ihre Angaben
Ihr Einkommen heute.
Ihre Rente morgen.
Aus Gehalt und Beitragsjahren schätzt der Rechner Ihre gesetzliche Rente – netto und in heutiger Kaufkraft. Die Startwerte sind Beispiele.
In vollen Jahren.
Jahre mit Rentenbeiträgen, etwa aus Ausbildung und Beschäftigung. Sie stehen in Ihrer Renteninformation.
Inklusive Sonderzahlungen. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zählt das Gehalt nur bis zur Grenze.
Regelaltersgrenze 67. Je Jahr früher 3,6 % Abschlag, je Jahr später 6 % Zuschlag.
In heutiger Kaufkraft. Als Faustregel gelten 70 bis 80 % Ihres heutigen Nettoeinkommens.
Erwartete Nettoleistung aus betrieblicher oder privater Vorsorge pro Monat. 0, wenn keine vorhanden ist.
Ihre Schätzung
Ihre monatliche Rentenlücke
1.077 €
Rente und Vorsorge decken rund 57 % Ihres Wunscheinkommens.
Bis zum 85. Lebensjahr summiert sich die Lücke auf rund 232.546 € in heutiger Kaufkraft.
So setzt sich Ihr Einkommen zusammen
- Gesetzliche Rente brutto
- 1.728 €
- Kranken- und Pflegeversicherung
- − 213 €
- Einkommensteuer (geschätzt)
- − 91 €
- Gesetzliche Nettorente
- 1.423 €
42,4 Entgeltpunkte aus 44 Beitragsjahren · Rentenbeginn 2058 · 100 % der Rente steuerpflichtig
Die Lücke ist der monatliche Betrag, der Ihnen im Ruhestand zu Ihrem Wunscheinkommen fehlt. Wie Sie ihn am besten schließen, hängt von Zeit, Vermögen, Kosten und Risiken ab.
Gemeinsam einordnenGehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze geteilt durch das Durchschnittsentgelt (51.944 €) ergibt die Entgeltpunkte pro Jahr. Angenommen wird, dass Sie bisher und künftig auf demselben Gehaltsniveau verdienen. Entgeltpunkte mal aktueller Rentenwert (40,79 €) ergibt die Bruttorente; davon gehen Abschläge oder Zuschläge, Kranken- und Pflegeversicherung (12,35 %) und die Einkommensteuer nach heutigem Tarif ab (alleinstehend, ohne Kirchensteuer, ohne weitere Einkünfte). Alle Beträge in heutiger Kaufkraft. Die Schätzung ersetzt nicht Ihre Renteninformation.
Der zweite Blick
Wie viel Kaufkraft bleibt bis zum Ruhestand?
Die Höhe der Rente ist nur eine Seite der Planung. Die andere ist, was Sie sich davon leisten können. Verändern Sie die Annahmen und vergleichen Sie heutigen und künftigen Geldbedarf.
Kaufkraft · Szenario
Gleicher Alltag.
Anderer Geldbedarf.
Verändern Sie die Annahmen. Die Rechnung zeigt nur den Preiseffekt; sie prognostiziert weder Inflation noch die Entwicklung Ihrer Rente.
Der Betrag für die Ausgaben, die Sie vergleichen möchten.
Heute bis in 40 Jahren
Konstante Annahme · 0 bis 5 %
Gleiche Kaufkraft, künftiger Eurobetrag
Monatlicher Bedarf in 25 Jahren
4.102 €
1.602 € mehr als heute bei konstant 2 % Inflation pro Jahr.
2.500 € behalten ihren Nennwert. Bei diesem Szenario wäre ihre Kaufkraft in 25 Jahren mit rund 1.524 € heute vergleichbar.
Geldbedarf später = heutiges Budget × (1 + Inflationsrate) hoch Anzahl der Jahre. 2 % ist hier eine veränderbare Rechenannahme. Persönliche Ausgaben können anders steigen; Einkommen, Rentenanpassungen und Anlageerträge sind nicht eingerechnet. Angezeigte Eurobeträge sind gerundet.
Beispielrechnung als Tabelle ansehen
| Zeitpunkt | Benötigter Betrag | Mehr als heute |
|---|---|---|
| Heute | 2.500 € | 0 € |
| In 6 Jahren | 2.815 € | 315 € |
| In 13 Jahren | 3.234 € | 734 € |
| In 19 Jahren | 3.642 € | 1.142 € |
| In 25 Jahren | 4.102 € | 1.602 € |

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